am 26. August 2021, 06:50 Uhr
Die Freie Wählergemeinschaft Lingen hat am 25. August 2021 die Verwaltung auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung gebeten fünf Fragen zu Zeit- und Leiharbeit bzw. Fremdfirmen im Bereich der Stadt Lingen zu beantworten. Diese fünf Fragen lauten im Wortlaut:
1. Wie viele Personen sind innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Lingen im Rahmen eines Leihund ZeitarbeitnehmerInnenverhältnisses bzw. über Fremdfirmen beschäftigt und wie hat sich die Inanspruchnahme solcher Dienste bzw. Beschäftigungsverhältnisse in der mittelfristigen Rückschau entwickelt?
2. In welchen Bereich sind Personen auf dieser Beschäftigungsgrundlage innerhalb der Verwaltung tätig?
3. Wie hat sich in den jeweiligen Bereichen (Frage 2) der ordentliche Personalstand in den letzten Jahren entwickelt?
4. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für ordentliche Beschäftigte und Leih- und ZeitarbeitnehmerInnen bzw. Fremdfirmen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?
5. Wie ist die Lage im Bezug auf die vorgenannten Fragen hinsichtlich der von der Stadt Lingen kontrollierten Unternehmen und Einrichtungen bzw. solchen, an denen die Stadt Lingen beteiligt ist (Stadtwerke, Reholand, Stadtentwässerung etc.)?